Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VG Automotive BV für den Verkauf und den Import von Fahrzeugen, den Suchdienst „Auto auf Anfrage“, Reparaturen und die Dienstleistungen Detailing, PPF, Car-Wrapping und Ceramic Coating, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber gewerblichen Käufern.

Fassung 1. August 2026. Diese Fassung ersetzt die Fassung vom 20. Mai 2023.

Die Bedingungen, die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft waren, bleiben auf diese Bestellung anwendbar. Eine Kopie einer früheren Fassung stellen wir Ihnen auf einfache Anfrage über info@vgautomotive.be kostenlos zur Verfügung.

1. IDENTITÄT DES VERKÄUFERS UND ANWENDUNGSBEREICH

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diejenigen der VG Automotive BV, mit Gesellschaftssitz in Geeneinde 24, 2381 Weelde (Ravels), Belgien, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Unternehmensnummer 0801.390.937, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BE 0801.390.937, handelnd unter dem Handelsnamen „VG Automotive“.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +32 456 53 60 65, per E-Mail unter info@vgautomotive.be und über die Website www.vgautomotive.be. Die VG Automotive BV wird in diesen Bedingungen „der Verkäufer“ oder „wir“ genannt.

1.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellscheine, Verträge und Lieferungen des Verkäufers, und zwar für den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen, den Import von Fahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat und die Abwicklung von technischer Kontrolle, Zulassung und Steuern, den Suchdienst „Auto auf Anfrage“, Reparaturen und Wartung sowie die Dienstleistungen Detailing, Paint Protection Film, Car-Wrapping und Ceramic Coating.

Sie gelten unabhängig davon, ob die Bestellung in unserer Niederlassung aufgegeben wird oder über die Website, telefonisch, per E-Mail oder über eine sonstige Schnittstelle, die von uns oder von einem Partner zur Verfügung gestellt wird.

1.3

Für die Anwendung dieser Bedingungen wird zwischen zwei Kategorien von Käufern unterschieden, weil das Gesetz Verbrauchern zwingende Rechte zuerkennt, die gewerblichen Käufern nicht zustehen:

  • Verbraucher: jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen. Die Bestimmungen, die ausschließlich für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet.
  • Gewerblicher Käufer: jeder andere Käufer, einschließlich juristischer Personen, Selbstständiger und Vereinigungen, die das Fahrzeug ganz oder teilweise zu beruflichen Zwecken erwerben. Auf sie sind die Artikel 10 und 12 bis einschließlich 14 nicht anwendbar; für sie gilt Artikel 15.

Wird in diesen Bedingungen das Wort „Käufer“ verwendet, sind beide Kategorien gemeint. Wird das Wort „Verbraucher“ verwendet, gilt die Bestimmung ausschließlich für die erste Kategorie.

1.4

Der Käufer akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Vornahme einer Reservierung oder Bestellung, durch die Unterzeichnung des Bestellscheins oder durch die Annahme eines Angebots. Er erkennt an, dass er zuvor davon Kenntnis nehmen konnte.

Diese Bedingungen sind dauerhaft auf www.vgautomotive.be/terms einsehbar, können von dieser Seite aus ausgedruckt oder als PDF gespeichert werden und werden auf einfache Anfrage kostenlos auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

Die Bedingungen des Käufers, welcher Art auch immer und unabhängig davon, ob sie auf seinem Bestellschein oder in seinem Schriftverkehr enthalten sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

1.5

Diese Bedingungen sind in niederländischer Sprache abgefasst und ins Französische, Englische und Deutsche übersetzt. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist der niederländische Text maßgeblich, außer wenn zwingendes Recht zugunsten eines Verbrauchers etwas anderes bestimmt.

1.6

Ein Vertrag besteht aus den besonderen Bedingungen auf dem Bestellschein und aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die besonderen Bedingungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; bei Widersprüchen haben die besonderen Bedingungen Vorrang.

2. DEFINITIONEN

2.1

In diesen Bedingungen ist zu verstehen unter:

  • Bestellschein: das Dokument, in Papierform oder elektronisch, in dem das Fahrzeug oder die Dienstleistung, der Preis und die besonderen Bedingungen festgelegt werden und das von beiden Parteien angenommen wird. Die Annahme des Bestellscheins bildet den Kaufvertrag.
  • Fahrzeug: das Personenkraftfahrzeug oder das leichte Nutzfahrzeug, das Gegenstand des Vertrages ist, einschließlich der dazu gelieferten Ausstattung, Schlüssel und Dokumente.
  • Gebrauchtfahrzeug: ein Fahrzeug, das bereits zuvor zugelassen wurde, unabhängig vom Land der Erstzulassung.
  • Gesetzliche Gewährleistung: die Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit, die das Gesetz einem Verbraucher zuerkennt, geregelt in den Artikeln 1649bis bis 1649nonies des alten Zivilgesetzbuches.
  • Kommerzielle Garantie: jede zusätzliche Garantie, die wir oder ein Dritter freiwillig gewähren, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und ohne diese zu beeinträchtigen.
  • Car-Pass: das Dokument mit der zertifizierten Kilometerhistorie, ausgestellt von der VoG Car-Pass gemäß dem Gesetz vom 11. Juni 2004 über die Informationserteilung beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen.
  • Zustand des Fahrzeugs: das Dokument, das einem Gebrauchtfahrzeug beigefügt wird und das die Mängel und die Abnutzung beschreibt, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt sind.
  • Suchauftrag: der Dienst „Auto auf Anfrage“, bei dem wir gegen ein Entgelt für Rechnung des Käufers ein Fahrzeug ausfindig machen, beurteilen und gegebenenfalls ankaufen und importieren.
  • Werktag: jeder Tag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und belgischen gesetzlichen Feiertagen.

3. ANGEBOT, PREISE UND IRRTÜMER

3.1

Das Angebot an Fahrzeugen auf unserer Website, auf Anzeigenplattformen und in unserem Showroom ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst gemäß Artikel 4 zustande.

Alle Fahrzeuge werden unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs angeboten. Dass ein Fahrzeug noch auf der Website steht, bedeutet nicht, dass es noch verfügbar ist.

3.2

Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise in Euro ausgedrückt und gelten sie für das Fahrzeug in dem Zustand und mit der Ausstattung, wie sie auf dem Bestellschein beschrieben sind.

Gegenüber einem Verbraucher werden die Preise einschließlich Mehrwertsteuer und einschließlich aller unvermeidbaren Kosten angegeben, die wir selbst in Rechnung stellen. Nicht enthalten sind die Inverkehrsetzungssteuer (BIV), die Kraftfahrzeugsteuer, die Zulassungskosten bei der DIV, das Kennzeichen und die Kosten der technischen Kontrolle, es sei denn, der Bestellschein bestimmt dies ausdrücklich anders.

Die anwendbare Mehrwertsteuerregelung, Differenzbesteuerung oder Verkauf mit Mehrwertsteuer, wird auf dem Bestellschein und auf der Rechnung angegeben. Artikel 21 ist darauf anwendbar.

3.3

Offensichtliche materielle Irrtümer in einem Preis, einer Spezifikation oder einer Beschreibung binden uns nicht. Unter einem offensichtlichen Irrtum ist ein Fehler zu verstehen, der für einen normal aufmerksamen Käufer vernünftigerweise erkennbar ist, wie etwa ein Preis, der offenkundig in keinem Verhältnis zum Marktwert des Fahrzeugs steht.

Stellen wir einen solchen Irrtum fest, so setzen wir den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis und hat er das Recht, ohne Kosten von der Bestellung Abstand zu nehmen. Wir schulden in diesem Fall keinerlei Entschädigung, mit Ausnahme der unverzüglichen Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge.

3.4

Fotos, Videos, Abmessungen, Verbrauchs- und Emissionsdaten sowie Ausstattungslisten werden nach bestem Wissen mitgeteilt, sind jedoch unverbindlich. Nur die Beschreibung auf dem Bestellschein und, bei einem Gebrauchtfahrzeug, das Dokument Zustand des Fahrzeugs sind bindend.

Bei einem bereits in Belgien zugelassenen Gebrauchtfahrzeug zeigen wir in unseren Anzeigen und im Showroom die Kilometerdaten, über die die VoG Car-Pass zu diesem Zeitpunkt verfügt.

3.5

Ein schriftliches Angebot ist während vierzehn Kalendertagen nach seinem Datum gültig, es sei denn, das Angebot nennt eine andere Gültigkeitsdauer oder das Fahrzeug ist zwischenzeitlich verkauft.

4. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

4.1

Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Bestellschein von beiden Parteien angenommen worden ist, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem wir eine Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

4.2

Die besonderen Bedingungen auf dem Bestellschein nennen mindestens das Fahrzeug und seine Fahrgestellnummer, den Preis und die Mehrwertsteuerregelung, die vereinbarte Gewährleistungsfrist, die Lieferfrist und die vereinbarte Anzahlung.

4.3

Eine mündliche Reservierung oder eine Option auf ein Fahrzeug bindet uns nicht und verhindert den Verkauf an einen Dritten nicht, solange kein Bestellschein angenommen und, sofern vereinbart, keine Anzahlung eingegangen ist.

4.4

Der Vertrag kann rechtsgültig auf elektronischem Wege zustande kommen. Die Parteien akzeptieren, dass E-Mails, elektronische Bestellscheine und elektronische Unterschriften Beweiskraft haben. Wir bewahren den Vertrag auf und stellen dem Käufer auf Anfrage eine Kopie zur Verfügung.

5. ANZAHLUNG, ZAHLUNG UND BARZAHLUNG

5.1

Für ein Fahrzeug aus unserem Bestand beträgt die Anzahlung höchstens fünfzehn Prozent des Verkaufspreises.

Für ein Fahrzeug, das wir auf ausdrückliche Anweisung des Käufers bestellen, importieren oder im Rahmen eines Suchauftrags ankaufen, kann eine höhere Anzahlung vereinbart werden. Diese höhere Anzahlung wird ausdrücklich auf dem Bestellschein angegeben und vom Käufer gesondert akzeptiert, weil wir uns in diesem Fall für seine Rechnung gegenüber einem Dritten verpflichten.

5.2

Der Restbetrag des Preises ist spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung zahlbar, vor der Übergabe des Fahrzeugs und der Bordpapiere, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

5.3

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf unser Konto oder über das Zahlungsterminal in unserer Niederlassung.

Gemäß Artikel 67 des Gesetzes vom 18. September 2017 zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dürfen je Vorgang oder Gesamtheit zusammenhängender Vorgänge nicht mehr als 3.000 Euro in bar gezahlt oder entgegengenommen werden. Wir verweigern jede Zahlung, die diese Grenze überschreitet, und wir können die gesetzlich erforderlichen Identifizierungsdaten des Käufers anfordern.

5.4

Der Käufer darf seine Zahlungsverpflichtung nicht einseitig aussetzen oder verrechnen, außer wenn er Verbraucher ist. Ein Verbraucher darf die Beträge, die er uns schuldet, mit den Beträgen verrechnen, die wir ihm schulden, und darf seine Zahlung in den Fällen aussetzen, in denen das Gesetz ihm dieses Recht zuerkennt, unter anderem solange wir unseren Gewährleistungspflichten nicht nachkommen.

5.5

Ein gewerblicher Käufer muss eine Rechnung bei sonstigem Verfall schriftlich und begründet innerhalb von acht Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum beanstanden. Andernfalls gilt die Rechnung als angenommen.

5.6

Zwischen uns und einem gewerblichen Käufer werden gemäß dem Gesetz vom 15. Dezember 2004 über die Finanzsicherheiten alle bestehenden und künftigen gegenseitigen Schulden von Rechts wegen verrechnet, sodass nur der Saldo geschuldet bleibt. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber einem Verbraucher.

6. VERSPÄTETE ZAHLUNG

6.1

Zahlt ein Verbraucher einen geschuldeten Betrag nicht am Fälligkeitstag, so senden wir ihm zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung, gemäß Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuches. Diese Erinnerung nennt den geschuldeten Saldo und den Betrag der etwaigen Entschädigung, unseren Namen und unsere Unternehmensnummer, eine Beschreibung der Schuld und das Datum, an dem sie fällig wurde, sowie die Frist, innerhalb derer gezahlt werden muss, bevor Kosten gefordert werden können.

Erst wenn der Verbraucher nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen zahlt, gerechnet ab dem dritten Werktag nach der Versendung der Erinnerung per Post oder ab dem Kalendertag nach der Versendung per E-Mail, können Verzugszinsen und eine Pauschalentschädigung gefordert werden.

6.2

Die Beträge, die in diesem Fall von einem Verbraucher gefordert werden können, sind auf das beschränkt, was das Gesetz zulässt:

  • Verzugszinsen in Höhe von höchstens dem Referenzzinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten, wie in Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgesehen, berechnet auf den offenen Saldo;
  • und eine Pauschalentschädigung von höchstens 20 Euro, wenn der geschuldete Saldo nicht mehr als 150 Euro beträgt, 30 Euro zuzüglich zehn Prozent des Betrages in der Stufe zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der Saldo in diese Stufe fällt, oder 65 Euro zuzüglich fünf Prozent des Betrages über 500 Euro mit einem absoluten Höchstbetrag von 2.000 Euro, wenn der Saldo höher als 500 Euro ist;
  • und keine anderen Kosten oder Entschädigungen als die vorgenannten.

Diese Beträge decken sowohl die Verzugszinsen als auch alle Kosten der gütlichen Beitreibung. Auf Anfrage des Verbrauchers stellen wir ihm unverzüglich und kostenlos die Belege der Schuld sowie die Informationen darüber zur Verfügung, auf welche Weise er sie anfechten kann.

6.3

Zahlt ein gewerblicher Käufer nicht am Fälligkeitstag, so ist von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein Verzugszins von 1,5 Prozent pro Monat auf den offenen Betrag geschuldet, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt, sowie eine pauschale Schadenersatzsumme von zehn Prozent des offenen Betrages mit einem Mindestbetrag von 250 Euro, unbeschadet unseres Rechts, einen höheren tatsächlich erlittenen Schaden nachzuweisen und die Beitreibungskosten gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zu fordern.

6.4

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag haben wir das Recht, unsere eigenen Verpflichtungen auszusetzen, einschließlich der Lieferung des Fahrzeugs und der Aushändigung der Bordpapiere, und alle anderen offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen.

Bleibt die Zahlung während zehn Kalendertagen nach einer per Einschreiben versandten Inverzugsetzung aus, so dürfen wir den Vertrag per Einschreiben auflösen. Artikel 9 regelt die Entschädigung, die in diesem Fall geschuldet ist.

7. EIGENTUMSVORBEHALT UND GEFAHRÜBERGANG

7.1

In Abweichung von Artikel 1583 des alten Zivilgesetzbuches bleibt das Fahrzeug unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der Hauptsumme und aller etwaigen Zinsen und Kosten. Der Käufer akzeptiert diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich.

7.2

Solange der Eigentumsvorbehalt gilt, darf der Käufer das Fahrzeug nicht veräußern, vermieten, verleihen, verpfänden oder auf sonstige Weise belasten. Macht ein Dritter Rechte am Fahrzeug geltend, zum Beispiel durch eine Pfändung, so setzt der Käufer uns davon unverzüglich in Kenntnis.

7.3

Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Fahrzeugs geht auf den Käufer über zu dem Zeitpunkt, zu dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der von uns beauftragte Beförderer ist, das Fahrzeug physisch in Besitz nimmt. Wird die Lieferung aus einer Ursache verzögert, die dem Käufer zuzurechnen ist, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, zu dem die Lieferung hätte stattfinden müssen.

7.4

Ab dem Gefahrübergang sorgt der Käufer für eine angemessene Versicherung des Fahrzeugs.

8. LIEFERUNG, LIEFERFRIST UND ABNAHME

8.1

Die Lieferung erfolgt in unserer Niederlassung in Geeneinde 24, 2381 Weelde (Ravels), sofern nicht schriftlich ein anderer Lieferort vereinbart ist. Eine Lieferung an eine vom Käufer benannte Adresse ist gegen das auf dem Bestellschein angegebene Entgelt möglich.

8.2

Die Lieferfrist wird auf dem Bestellschein angegeben.

Gegenüber einem Verbraucher ist diese Frist bindend. Nennt der Bestellschein keine Frist, so liefern wir spätestens dreißig Kalendertage nach dem Abschluss des Vertrages.

Gegenüber einem gewerblichen Käufer ist die Lieferfrist unverbindlich und begründet eine Überschreitung für sich genommen kein Recht auf Auflösung oder Schadenersatz, außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden unsererseits.

8.3

Liefern wir einem Verbraucher nicht rechtzeitig, so kann dieser uns schriftlich eine zusätzliche, angemessene Frist einräumen. Liefern wir auch innerhalb dieser zusätzlichen Frist nicht, so darf der Verbraucher den Vertrag kostenlos auflösen und zahlen wir alle gezahlten Beträge innerhalb von vierzehn Kalendertagen zurück. Der Verbraucher muss keine zusätzliche Frist einräumen, wenn wir die Lieferung verweigert haben oder wenn das vereinbarte Lieferdatum wesentlich war.

8.4

Wir haften nicht für eine Verzögerung, die dem Käufer zuzuschreiben ist, die auf höherer Gewalt im Sinne von Artikel 25 beruht oder die einem Dritten zuzuschreiben ist, für den wir nicht einstehen, wie der technischen Kontrollstelle, der DIV, der zuständigen Steuerbehörde, einem Versicherer oder dem Anbieter einer vom Käufer gewählten zusätzlichen Dienstleistung. Wir informieren den Käufer in diesem Fall unverzüglich und vereinbaren mit ihm ein neues Lieferdatum.

8.5

Nimmt der Käufer das Fahrzeug nicht gegen Zahlung des Restbetrages entgegen, so setzen wir ihn per Einschreiben in Verzug, seinen Verpflichtungen innerhalb von zehn Kalendertagen nach der Versendung dieses Schreibens nachzukommen.

Bleibt er säumig, so können wir nach unserer Wahl die Erfüllung des Vertrages fordern oder den Vertrag unter Anwendung von Artikel 9 als aufgelöst betrachten.

8.6

Wird das Fahrzeug mehr als zehn Kalendertage nach dem vereinbarten Lieferdatum aus einem Grund, der uns nicht zuzurechnen ist, nicht abgeholt, so dürfen wir ab dem elften Tag Standgebühren von 10 Euro je angefangenem Tag berechnen. Wir setzen den Käufer davon vorab in Kenntnis.

9. STORNIERUNG DURCH DEN KÄUFER

9.1

Storniert der Käufer den Vertrag vor der Lieferung, außerhalb der Fälle, in denen das Gesetz oder diese Bedingungen ihm dazu das Recht geben, so schuldet er eine pauschale Schadenersatzsumme von fünfzehn Prozent des vereinbarten Preises. Die gezahlte Anzahlung wird damit verrechnet und der etwaige Restbetrag wird zurückgezahlt.

9.2

Betrifft es ein Fahrzeug, das wir auf ausdrückliche Anweisung des Käufers bestellt, angekauft oder importiert haben, so gilt Artikel 17.6, da wir uns in diesem Fall für seine Rechnung gegenüber einem Dritten verpflichtet haben.

9.3

Stornieren wir den Vertrag, ohne dass der Käufer säumig ist und ohne dass höhere Gewalt oder ein offensichtlicher Irrtum im Sinne von Artikel 3.3 vorliegt, so schulden wir dem Käufer eine gleichwertige Entschädigung, berechnet auf derselben Grundlage wie in Artikel 9.1. Die Parteien erkennen an, dass diese Klauseln gegenseitig und gleichwertig sind.

10. WIDERRUFSRECHT BEIM FERNABSATZ

10.1

Dieser Artikel gilt ausschließlich, wenn der Käufer ein Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde, ohne die gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Parteien. Wird der Bestellschein in unserem Showroom unterzeichnet, so besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

10.2

In diesem Fall verfügt der Verbraucher über vierzehn Kalendertage, um den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, nachdem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fahrzeug physisch in Besitz genommen hat.

10.3

Der Verbraucher übt sein Widerrufsrecht aus, indem er uns vor dem Ablauf dieser Frist eine eindeutige Erklärung zukommen lässt, per Brief an VG Automotive BV, Geeneinde 24, 2381 Weelde (Ravels), oder per E-Mail an info@vgautomotive.be. Er kann dafür das nachstehende Musterformular verwenden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Wir bestätigen den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.

Musterformular für den Widerruf. An VG Automotive BV, Geeneinde 24, 2381 Weelde (Ravels), info@vgautomotive.be. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich unseren Vertrag über den Verkauf des folgenden Fahrzeugs widerrufe: (Marke, Modell und Fahrgestellnummer). Bestellt am (Datum) und erhalten am (Datum). Name des Verbrauchers. Anschrift des Verbrauchers. Datum. Unterschrift des Verbrauchers, nur wenn dieses Formular in Papierform eingereicht wird.

10.4

Bei einem Widerruf zahlen wir alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen zurück, einschließlich der Kosten der Standardlieferung, und dies spätestens vierzehn Kalendertage, nachdem wir von dem Widerruf in Kenntnis gesetzt worden sind. Wir dürfen mit der Rückzahlung warten, bis wir das Fahrzeug zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher nachgewiesen hat, dass er es zurückgesandt hat. Wir zahlen mit demselben Zahlungsmittel zurück, mit dem der Verbraucher gezahlt hat, es sei denn, er stimmt ausdrücklich einem anderen Mittel zu.

10.5

Der Verbraucher bringt das Fahrzeug unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach seinem Widerruf in unsere Niederlassung zurück. Die unmittelbaren Kosten der Rückbringung oder Rücksendung gehen zu seinen Lasten.

Der Verbraucher haftet für den Wertverlust des Fahrzeugs, der die Folge eines Umgangs ist, der über das hinausgeht, was zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise erforderlich ist. Bei einem Fahrzeug umfasst das unter anderem die Kilometer, die über das für eine Probefahrt Erforderliche hinaus gefahren wurden, und jeden Schaden, der in diesem Zeitraum entstanden ist. Wir dürfen diesen Wertverlust mit dem zurückzuzahlenden Betrag verrechnen.

10.6

Das Widerrufsrecht ist nicht anwendbar auf:

  • Fahrzeuge, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder die eindeutig für ihn persönlich bestimmt sind, worunter ein spezifischer Umbau, eine personalisierte Beschriftung oder eine maßgefertigt angebrachte Folierung;
  • Dienstleistungen, die mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers vor dem Ende der Widerrufsfrist vollständig erbracht worden sind, wobei der Verbraucher anerkannt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht ist;
  • Verträge, bei denen der Käufer kein Verbraucher ist.

Wo das Widerrufsrecht anwendbar ist, darf es durch keine Bestimmung dieser Bedingungen eingeschränkt werden.

11. CAR-PASS UND ZUSTAND DES FAHRZEUGS

11.1

Beim Verkauf eines in Belgien zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs an einen Käufer, der kein Fachmann im Sinne des Gesetzes vom 11. Juni 2004 ist, übergeben wir spätestens beim Abschluss des Vertrages einen gültigen Car-Pass, der zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate ist. Der Käufer unterzeichnet den Empfang; diese Empfangsbestätigung ist Bestandteil des Bestellscheins.

11.2

Für ein Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht in Belgien zugelassen ist, kann die VoG Car-Pass kein Dokument ausstellen. In diesem Fall stellen wir die Kilometerhistorie zur Verfügung, wie sie sich aus den verfügbaren ausländischen Quellen und aus dem Wartungsheft ergibt, und wird das Fahrzeug nach der Zulassung in Belgien in das Car-Pass-System aufgenommen.

11.3

Jedem Gebrauchtfahrzeug fügen wir ein Dokument Zustand des Fahrzeugs bei, in dem die zu diesem Zeitpunkt bekannten Mängel und die sichtbare Abnutzung beschrieben werden. Der Käufer nimmt davon vor der Unterzeichnung des Bestellscheins Kenntnis und bestätigt dies durch seine Unterschrift.

11.4

Die Mängel, die in diesem Dokument ausdrücklich genannt sind und die der Käufer somit akzeptiert hat, können nicht unter der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden, da der Käufer beim Abschluss des Vertrages davon Kenntnis hatte. Dieser Ausschluss gilt nicht für Mängel, die darin nicht genannt sind, und ebenso wenig, wenn eine Angabe so allgemein abgefasst ist, dass sie den Verbraucher nicht wirklich informiert.

11.5

Der Käufer hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug zu untersuchen, eine Probefahrt zu machen und es vor dem Abschluss des Vertrages auf eigene Kosten durch einen Dritten prüfen zu lassen. Macht er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so beeinträchtigt dies seine gesetzlichen Rechte als Verbraucher nicht.

Wichtig für Verbraucher

12. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERBRAUCHER

12.1

Ein Verbraucher genießt die gesetzliche Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit, wie sie in den Artikeln 1649bis bis 1649nonies des alten Zivilgesetzbuches geregelt ist, in der durch das Gesetz vom 20. März 2022 geänderten Fassung, das am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Keine Bestimmung dieser Bedingungen beeinträchtigt dies.

12.2

Für ein neues Fahrzeug beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Lieferung.

Für ein Gebrauchtfahrzeug vereinbaren wir mit dem Verbraucher eine Frist von einem Jahr ab der Lieferung. Das ist die kürzeste Frist, die das Gesetz zulässt. Diese Abweichung wird ausdrücklich auf dem Bestellschein angegeben und vor dem Kauf gesondert vom Verbraucher unterzeichnet.

Wird diese kürzere Frist nicht klar, eindeutig und nachweisbar vor dem Kauf mit dem Verbraucher vereinbart, so gilt von Rechts wegen die volle Frist von zwei Jahren.

12.3

Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel an Vertragsmäßigkeit, so gilt während dieser gesamten Frist die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Die Beweislast für das Gegenteil liegt bei uns und nicht beim Verbraucher. Es gilt mit anderen Worten keine Umkehr der Beweislast nach sechs Monaten.

12.4

Der Verbraucher setzt uns von dem Mangel an Vertragsmäßigkeit innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag in Kenntnis, an dem er ihn festgestellt hat. Eine kürzere Meldefrist kann ihm nicht entgegengehalten werden.

Die Klage des Verbrauchers verjährt ein Jahr nach dem Tag, an dem er den Mangel festgestellt hat, mit der Maßgabe, dass diese Frist nicht vor dem Ende der Gewährleistungsfrist ablaufen kann.

12.5

Die Gewährleistungsfrist wird während des Zeitraums ausgesetzt, der für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie während des Zeitraums, in dem die Parteien im Hinblick auf eine gütliche Regelung verhandeln. Diese Verhandlung endet, sobald eine der Parteien ausdrücklich den Standpunkt einnimmt, dass sie nicht haftet.

12.6

Bei einem Mangel an Vertragsmäßigkeit hat der Verbraucher Anspruch auf die folgenden Abhilfen, in der Reihenfolge und unter den Voraussetzungen, die das Gesetz bestimmt:

  • die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz des Fahrzeugs, nach Wahl des Verbrauchers, es sei denn, die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder bringt für uns Kosten mit sich, die im Verhältnis zur anderen Abhilfe unverhältnismäßig sind;
  • eine angemessene Preisminderung, wenn er keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz geltend machen kann oder wenn wir diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten ausgeführt haben;
  • die Auflösung des Vertrages, unter denselben Voraussetzungen;
  • und gegebenenfalls einen Schadenersatz nach allgemeinem Recht.

Der Verbraucher hat kein Recht auf Auflösung, wenn der Mangel geringfügig ist. Bei einer Auflösung wird bei der Rückzahlung die Nutzung berücksichtigt, die der Verbraucher seit der Lieferung des Fahrzeugs gehabt hat. Der Verbraucher darf die Zahlung des noch geschuldeten Betrages aussetzen, solange wir unseren Gewährleistungspflichten nicht nachkommen.

12.7

Kostenlos bedeutet, dass der Verbraucher keinerlei Kosten trägt, die mit der Reparatur oder dem Ersatz zusammenhängen, einschließlich der Kosten für Versand, Arbeit und Material. Wir dürfen keinen Beitrag vom Verbraucher verlangen, weil bei der Reparatur neue Teile verwendet werden.

Reparaturen unter Gewährleistung werden in unserer Werkstatt oder in einer von uns anerkannten Werkstatt ausgeführt. Wünscht der Verbraucher, die Reparatur anderswo ausführen zu lassen, so ist dafür unsere vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich, außer wenn wir säumig bleiben, die Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist auszuführen. Jede Reparatur erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher.

13. KOMMERZIELLE GARANTIE

13.1

Neben der gesetzlichen Gewährleistung können wir oder ein Dritter eine kommerzielle Garantie gewähren. Eine kommerzielle Garantie ist eine freiwillige Ergänzung: Sie beeinträchtigt in keiner Weise die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, der kostenlos die Abhilfen des Artikels 12 in Anspruch nehmen kann, unabhängig davon, ob er die kommerzielle Garantie in Anspruch nimmt.

13.2

Wird eine kommerzielle Garantie gewährt, so erhält der Käufer spätestens bei der Lieferung eine Garantiebescheinigung auf einem dauerhaften Datenträger, abgefasst in klarer und verständlicher Sprache. Diese Bescheinigung nennt die Identität und die Anschrift des Garantiegebers, das betreffende Fahrzeug, die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich, was genau gedeckt ist und was nicht, sowie das Verfahren, um die Garantie in Anspruch zu nehmen.

13.3

Für eine kommerzielle Garantie, die wir selbst gewähren, ist der Garantiegeber die VG Automotive BV, Geeneinde 24, 2381 Weelde (Ravels). Der Käufer nimmt diese Garantie in Anspruch, indem er uns unter info@vgautomotive.be oder unter +32 456 53 60 65 kontaktiert, bevor eine Reparatur begonnen wird. Reparaturen, die ohne unsere vorherige Zustimmung ausgeführt worden sind, kommen für eine Leistung unter der kommerziellen Garantie nicht in Betracht. Diese Bestimmung beeinträchtigt die gesetzliche Gewährleistung nicht.

13.4

Sofern die Garantiebescheinigung nichts anderes bestimmt, ist eine von uns gewährte kommerzielle Garantie persönlich und bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs nicht übertragbar. Eine Garantie, die von einem Hersteller oder einem anderen Dritten gewährt wird, folgt den Bedingungen dieses Garantiegebers.

14. WAS NICHT UNTER DIE GARANTIE FÄLLT

14.1

Unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des Artikels 12 deckt die Garantie nicht:

  • die normale Wartung des Fahrzeugs, einschließlich Ölwechsel, Einstellungen und Austausch von Teilen, die nach dem Wartungsplan des Herstellers regelmäßig ausgetauscht werden;
  • die normale Abnutzung des Fahrzeugs und von verschleißanfälligen Teilen wie Bremsbelägen und Bremsscheiben, Reifen, Scheibenwischern, Kupplungsscheiben, Auspuffteilen, Lampen und der Starterbatterie, beurteilt im Verhältnis zum Alter und zum Kilometerstand des Fahrzeugs;
  • Mängel, die im Dokument Zustand des Fahrzeugs ausdrücklich genannt sind und die der Käufer akzeptiert hat, gemäß Artikel 11.4;
  • ästhetische Unvollkommenheiten, die dem Alter und der Nutzung des Fahrzeugs entsprechen und die als solche beschrieben worden sind;
  • Schäden durch einen Unfall, durch Diebstahl oder einen Versuch dazu, durch Vandalismus, durch Hagel, durch Überschwemmung oder durch eine sonstige äußere Ursache;
  • Schäden, die die Folge der Verwendung von Kraftstoffen, Schmiermitteln oder Flüssigkeiten sind, die den Vorschriften des Herstellers nicht entsprechen;
  • Folgeschäden dadurch, dass weitergefahren wurde, nachdem ein Mangel aufgetreten ist oder nachdem eine Warnleuchte aufgeleuchtet ist;
  • die Kosten einer Diagnose, aus der hervorgeht, dass der festgestellte Mangel nicht von der Garantie gedeckt ist, sowie die etwaigen Abschleppkosten, unter der Voraussetzung, dass wir den Käufer vorab über diese Kosten informiert haben.

14.2

Die Garantie setzt voraus, dass das Fahrzeug normal genutzt und nach den Vorschriften des Herstellers gewartet worden ist. Der Käufer hält die Wartung nach und legt auf unsere Anfrage die Belege vor. Schäden, die die Folge einer unsachgemäßen oder fehlerhaften Nutzung, einer Überlastung oder einer mangelhaften Wartung sind, sind nicht gedeckt.

14.3

Nicht gedeckt sind die Schäden, die ganz oder teilweise aus einer Änderung am Fahrzeug hervorgehen, die vom Hersteller nicht vorgesehen oder genehmigt ist, worunter die Anpassung der Motorsteuerung oder das Chiptuning, der Einbau nicht genehmigter Teile oder Zubehörteile und der Umbau des Fahrzeugs, einschließlich des Umbaus zum leichten Nutzfahrzeug.

14.4

Nicht gedeckt sind die Schäden, die bei der Nutzung des Fahrzeugs auf einer Rennstrecke, im Wettbewerb, bei Rallyes, bei Geschwindigkeitsprüfungen oder bei Fahrschulungen mit sportlichem Charakter entstehen.

14.5

Bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen setzt die Garantie ein korrektes Ladeverhalten nach den Vorschriften des Herstellers voraus. Eine allmähliche Abnahme der nutzbaren Kapazität der Traktionsbatterie ist eine normale Alterungserscheinung und für sich genommen kein Mangel an Vertragsmäßigkeit, es sei denn, die Kapazität sinkt unter die vom Hersteller gewährleistete Schwelle oder es wurde ausdrücklich eine bestimmte Kapazität vereinbart.

14.6

Sobald der Käufer einen Mangel feststellt, unternimmt er das Nötige, damit der Schaden nicht zunimmt, erforderlichenfalls indem er das Fahrzeug nicht weiter nutzt. Ihn trifft eine Schadensminderungspflicht.

15. VERKAUF AN GEWERBLICHE KÄUFER

15.1

Dieser Artikel gilt ausschließlich, wenn der Käufer kein Verbraucher ist. Die gesetzliche Verbrauchergewährleistung des Artikels 12 und das Widerrufsrecht des Artikels 10 sind auf ihn nicht anwendbar.

15.2

Das Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft, in dem es sich befindet und den der gewerbliche Käufer, der insoweit als sachkundig gilt, untersucht hat oder hat untersuchen können. Sichtbare Mängel gelten durch die Entgegennahme als akzeptiert, es sei denn, sie werden innerhalb von zwei Werktagen nach der Lieferung schriftlich und begründet gemeldet.

15.3

Eine Klage wegen eines verborgenen Mangels ist bei sonstigem Verfall nur zulässig, wenn sie schriftlich und begründet innerhalb von vierzehn Kalendertagen gemeldet wird, nachdem der gewerbliche Käufer den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, und in jedem Fall innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung.

15.4

Ist eine Klage wegen eines verborgenen Mangels begründet, so ist unsere Leistung nach unserer Wahl auf die Behebung des Mangels oder auf eine angemessene Preisminderung beschränkt, unbeschadet des Artikels 24.

15.5

Der gewerbliche Käufer erklärt, das Fahrzeug ganz oder teilweise zu beruflichen Zwecken zu erwerben, und akzeptiert, dass er sich nicht auf den Schutz berufen kann, den das Gesetz Verbrauchern vorbehält. Auf eine Lieferung an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen gewerblichen Käufer ist außerdem Artikel 21 anwendbar.

16. IMPORT, TECHNISCHE KONTROLLE, ZULASSUNG UND STEUERN

16.1

Importieren wir ein Fahrzeug aus einem anderen Mitgliedstaat, so übernehmen wir, sofern der Bestellschein nichts anderes bestimmt, den Ankauf beim ausländischen Verkäufer, den Transport, die administrativen Formalitäten, die Beantragung der erforderlichen Dokumente und die Vorführung des Fahrzeugs bei der belgischen technischen Kontrolle.

16.2

Wir stellen dem Käufer die Konformitätsbescheinigung oder das Übereinstimmungszeugnis des Fahrzeugs zur Verfügung oder, wenn dieses Dokument nicht verfügbar ist, die Dokumente, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in Belgien zulassen zu können. Erweist sich die Zulassung in Belgien aus einem technischen oder administrativen Grund als unmöglich und ist dies nicht dem Käufer zuzurechnen, so wird der Vertrag aufgelöst und zahlen wir alle gezahlten Beträge zurück.

16.3

Ein importiertes Gebrauchtfahrzeug wird vor der Zulassung bei einer belgischen technischen Kontrollstelle vorgeführt. Die Kosten dieser Kontrolle sind im Preis enthalten, wenn der Bestellschein dies angibt. Wird das Fahrzeug wegen Mängeln abgelehnt, die uns bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, so beheben wir diese vor der Lieferung auf unsere Kosten.

16.4

Die Zulassung bei der DIV und die Beantragung des Kennzeichens erfolgen auf den Namen des Käufers. Der Käufer stellt uns dazu rechtzeitig die erforderlichen Daten, Dokumente und Vollmachten sowie den Versicherungsnachweis zur Verfügung. Eine Verzögerung durch die verspätete Bereitstellung dieser Unterlagen ist uns nicht zuzurechnen.

16.5

Die Inverkehrsetzungssteuer (BIV) und die jährliche Kraftfahrzeugsteuer gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, der Bestellschein bestimmt ausdrücklich etwas anderes. Diese Beträge werden von der zuständigen Behörde unter anderem auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes, des Kraftstoffs, der Leistung und des Alters des Fahrzeugs festgesetzt. Jede Schätzung, die wir mitteilen, ist lediglich unverbindlich und bindet die Behörde nicht.

16.6

Die Fristen für die technische Kontrolle, die Zulassung und die Ausstellung von Dokumenten hängen von Dritten ab. Wir verpflichten uns, diese Formalitäten mit der erforderlichen Sorgfalt und ohne Verzögerung abzuwickeln, haften jedoch nicht für die Bearbeitungsdauer der betreffenden Dienststellen. Artikel 8.3 gilt gegenüber Verbrauchern unvermindert weiter.

17. AUTO AUF ANFRAGE (SUCHAUFTRAG)

17.1

Bei einem Suchauftrag machen wir für Rechnung des Käufers ein Fahrzeug ausfindig, das seinen Kriterien entspricht. Wir haben dabei Zugang zu professionellen Händler- und Auktionsplattformen, die für Privatpersonen nicht zugänglich sind. Auf uns lastet eine Bemühungsverpflichtung: Wir führen den Auftrag mit der Sorgfalt eines normal sorgfältigen Fachmanns aus, gewährleisten aber nicht, dass ein Fahrzeug gefunden wird, das allen Kriterien entspricht.

17.2

Der Auftrag beginnt mit einem Aufnahmegespräch und einem Suchauftrag, in dem die Marke, das Modell, die Ausführung, das Budget, der gewünschte Kilometerstand und die übrigen Kriterien festgelegt werden. Das Aufnahmegespräch und die Erstellung des Suchauftrags sind kostenlos und verpflichten den Käufer zu nichts.

17.3

Das Entgelt für den Suchauftrag wird vor dem Beginn des Auftrags auf dem Bestellschein angegeben. Es ist geschuldet, wenn der Käufer ein von uns vorgeschlagenes Fahrzeug erwirbt oder wenn wir auf seine Anweisung ein Fahrzeug ankaufen. Führt der Auftrag nicht zu einem Fahrzeug, das der Käufer annimmt, so ist kein Entgelt geschuldet, vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Klausel auf dem Bestellschein.

17.4

Ein Vorschlag, den wir dem Käufer zukommen lassen, gilt, solange das Fahrzeug beim Dritten verfügbar bleibt. Fahrzeuge auf professionellen Plattformen und auf Auktionen werden schnell gehandelt; wir können die Verfügbarkeit eines vorgeschlagenen Fahrzeugs daher nicht gewährleisten und haften nicht, wenn ein Fahrzeug zwischenzeitlich an einen Dritten verkauft worden ist.

17.5

Wir kaufen ein Fahrzeug erst an, nachdem der Käufer dazu ausdrücklich und schriftlich, per E-Mail oder über einen unterzeichneten Bestellschein, Auftrag erteilt hat und nachdem die etwaig vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Ab dieser Zustimmung ist der Käufer gebunden, da wir uns ab diesem Zeitpunkt für seine Rechnung gegenüber einem Dritten verpflichten. Auf einer Auktion ist ein Gebot unwiderruflich; der Käufer akzeptiert, dass ein auf seine Anweisung abgegebenes Gebot nicht zurückgezogen werden kann.

17.6

Weigert sich der Käufer nach dieser Zustimmung, das Fahrzeug abzunehmen, so bleibt das Entgelt für den Suchauftrag geschuldet und sind die Artikel 8.5 und 9.1 anwendbar.

Wir verpflichten uns, das Fahrzeug in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist und zu den bestmöglichen Bedingungen weiterzuverkaufen, um den Schaden zu begrenzen. Bleibt der Nettoerlös dieses Weiterverkaufs nach Abzug der entstandenen Kosten unter dem vereinbarten Preis, so ist die Differenz vom Käufer geschuldet, nach Abzug der bereits berechneten Pauschalentschädigung, sodass keine doppelte Entschädigung berechnet wird. Liegt der Nettoerlös höher, so steht die positive Differenz dem Käufer zu.

17.7

Sofern nichts anderes vereinbart ist, läuft ein Suchauftrag drei Monate. Beide Parteien können den Auftrag jederzeit schriftlich ohne Entschädigung beenden, solange wir noch kein Fahrzeug auf Anweisung des Käufers angekauft haben. Der Käufer ist nicht verpflichtet, uns den Auftrag exklusiv anzuvertrauen, und bleibt frei, selbst oder über einen Dritten zu suchen.

18. INZAHLUNGNAHME UND ÜBERNAHME EINES FAHRZEUGS

18.1

Nennt der Bestellschein die Übernahme eines Fahrzeugs des Käufers, so ist diese Übernahme von der tatsächlichen Lieferung des gekauften Fahrzeugs abhängig. Wird der Kauf des gekauften Fahrzeugs aufgelöst, so entfällt auch die Übernahme.

18.2

Der Käufer gewährleistet, dass er Eigentümer des zu übernehmenden Fahrzeugs ist, dass er frei darüber verfügen kann, dass es frei von jedem Pfandrecht, jeder Pfändung und jeder Finanzierungsverpflichtung ist und dass der Kilometerstand richtig und nicht manipuliert ist. Er stellt uns den Zulassungsnachweis, die Konformitätsbescheinigung, den Nachweis der technischen Kontrolle, alle Schlüssel und, wenn das Gesetz dies verlangt, einen gültigen Car-Pass zur Verfügung.

18.3

Der bei der Bestellung vereinbarte Übernahmewert ist endgültig, soweit der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe, von unbedeutenden Einzelheiten abgesehen, der Beschreibung auf dem Bestellschein entspricht. Stellen wir eine wesentliche Abweichung fest, so besprechen wir dies vorab mit dem Käufer und kann der Übernahmewert im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden. Erzielen die Parteien darüber keine Einigung, so kann jede von ihnen von der Übernahme Abstand nehmen, ohne dass dies den Kauf des gekauften Fahrzeugs berührt.

18.4

Der Käufer stellt uns von jedem Anspruch eines Dritten und von jedem Schaden frei, der sich aus der Unrichtigkeit der Gewährleistungen in Artikel 18.2 ergibt, insbesondere bei einem manipulierten Kilometerstand oder bei einer verschwiegenen Schadenhistorie.

18.5

Der Übernahmewert wird mit dem Kaufpreis verrechnet. Wir sind zu einer Auszahlung oder Verrechnung nicht verpflichtet, solange das zu übernehmende Fahrzeug und alle dazugehörigen Dokumente nicht übergeben worden sind.

19. PROBEFAHRTEN

19.1

Eine Probefahrt ist nur nach Vorlage eines gültigen Führerscheins und eines Identitätsnachweises möglich, von denen wir für die Zeit, die für die Abwicklung der Probefahrt erforderlich ist, eine Kopie anfertigen dürfen. Wir können eine Probefahrt verweigern oder von einem Mitarbeiter begleiten lassen.

19.2

Das Fahrzeug darf während der Probefahrt ausschließlich zu seiner Beurteilung genutzt werden, auf öffentlicher Straße, unter Einhaltung der Verkehrsregeln und innerhalb der vereinbarten Strecke und des vereinbarten Zeitrahmens. Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug auf einer Rennstrecke, für Geschwindigkeitsprüfungen oder zum Abschleppen zu nutzen oder es von einer anderen Person führen zu lassen.

19.3

Bei einem Schaden am Fahrzeug während der Probefahrt, der von der Versicherung gedeckt wird, trägt der Fahrer den Selbstbehalt, der auf dem Probefahrtformular angegeben ist. Ist der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt, so trägt der Fahrer diesen Schaden vollständig.

19.4

Verkehrsgeldbußen, kommunale Verwaltungsgeldbußen (GAS), Gebühren und Mautkosten, die während der Probefahrt angefallen sind, gehen zu Lasten des Fahrers. Wir teilen seine Identität der zuständigen Stelle mit, wenn diese darum ersucht.

19.5

Die Beschränkung auf den Selbstbehalt in Artikel 19.3 entfällt und der Fahrer haftet vollständig, wenn der Schaden die Folge von Vorsatz ist, des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, des Fahrens ohne gültigen Führerschein, einer Fahrerflucht oder einer Nutzung, die Artikel 19.2 widerspricht.

20. VERKEHRSGELDBUSSEN UND NUTZUNG VOR DER ZULASSUNG

20.1

Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer das Fahrzeug physisch in Besitz nimmt, trägt er die Verantwortung für jede Nutzung desselben, einschließlich aller Verkehrsgeldbußen, kommunalen Verwaltungsgeldbußen (GAS), Gebühren, Mautkosten und Parkkosten.

20.2

Erhalten wir eine Geldbuße, die sich auf einen Zeitraum bezieht, in dem das Fahrzeug bereits an den Käufer übergeben war, so stellen wir die Daten des Käufers der zuständigen Stelle zur Verfügung. Für die administrative Bearbeitung dessen können wir Kosten von 25 Euro berechnen, die wir vorab ankündigen.

20.3

Der Käufer darf das Fahrzeug erst auf öffentlicher Straße nutzen, nachdem es gültig zugelassen, dort wo dies erforderlich ist technisch kontrolliert und versichert ist. Nutzt er das Fahrzeug früher, so geschieht dies auf seine ausschließliche Verantwortung und stellt er uns von jeder Folge davon frei.

21. MEHRWERTSTEUERREGELUNG, DIFFERENZBESTEUERUNG UND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG

21.1

Die anwendbare Mehrwertsteuerregelung wird auf dem Bestellschein und auf der Rechnung angegeben. Ein Fahrzeug wird entweder unter der Sonderregelung der Besteuerung der Gewinnmarge oder unter Anwendung der gewöhnlichen Mehrwertsteuerregelung verkauft.

21.2

Bei einem Verkauf unter der Differenzbesteuerung ist die Mehrwertsteuer im Preis enthalten, wird sie nicht gesondert ausgewiesen und ist sie für den Käufer nicht abzugsfähig. Der Käufer erkennt an, darüber vor dem Abschluss des Vertrages informiert worden zu sein.

21.3

Eine Lieferung an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Käufer kann nur dann von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, darunter eine gültige und überprüfte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Käufers und der Nachweis, dass das Fahrzeug Belgien tatsächlich verlassen hat. Die Befreiung wird unter der aufschiebenden Bedingung gewährt, dass dieser Nachweis rechtzeitig erbracht wird.

21.4

Der Käufer stellt uns den Nachweis der Beförderung in den anderen Mitgliedstaat innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach der Lieferung zur Verfügung. Als Nachweis gelten unter anderem ein unterzeichneter CMR-Frachtbrief, eine Transportrechnung, ein Versicherungsnachweis für den Transport, ein Zahlungsnachweis der Beförderung oder der Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs im Bestimmungsmitgliedstaat.

21.5

Erhalten wir diesen Nachweis nicht innerhalb dieser Frist oder erweist sich die Mehrwertsteuernummer des Käufers als ungültig, so dürfen wir den Verkauf nachträglich mit belgischer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und schuldet der Käufer diese Mehrwertsteuer sofort. Wird die Mehrwertsteuer uns später von der Verwaltung nacherhoben, weil die Befreiung aus einer dem Käufer zuzurechnenden Ursache zu Unrecht angewandt wurde, so stellt der Käufer uns vollständig von dieser Mehrwertsteuer und von den damit einhergehenden Zinsen, Geldbußen und Verteidigungskosten frei.

21.6

Wir können die Lieferung unter Befreiung von der vorherigen Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages abhängig machen. Diese Sicherheit wird unverzüglich zurückgezahlt, sobald der Nachweis der Beförderung eingegangen und akzeptiert worden ist.

22. REPARATUREN AUSSERHALB DER GARANTIE, KOSTENVORANSCHLAG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

22.1

Reparaturen, die zu Lasten des Käufers gehen, werden auf der Grundlage eines detaillierten Kostenvoranschlags ausgeführt, der dem Käufer vorab zur Verfügung gestellt wird. Der Kostenvoranschlag nennt das Datum, die Gültigkeitsdauer, den Kilometerstand, eine Beschreibung und die Dauer der Arbeiten, die Kosten für Arbeit und Teile sowie die Garantie. Wir setzen den Käufer vorab in Kenntnis, wenn die Erstellung des Kostenvoranschlags kostenpflichtig ist; diese Kosten werden erstattet, wenn die Reparatur bei uns ausgeführt wird.

22.2

Arbeiten, die nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind, werden erst nach einer ergänzenden Zustimmung des Käufers ausgeführt. Die Rechnung enthält dieselben Angaben wie der Kostenvoranschlag, mit Ausnahme der Gültigkeitsdauer.

22.3

Ergibt die Diagnose, dass der Mangel nicht unter die Garantie fällt, so gehen die Kosten dieser Diagnose und gegebenenfalls die Abschleppkosten zu Lasten des Käufers, unter der Voraussetzung, dass wir ihn vorab über diese Kosten informiert haben.

22.4

Auf eine Reparatur, die wir gegen Bezahlung ausführen, gewähren wir eine Garantie von einem Jahr auf die ausgeführte Arbeit und auf die ersetzten Teile, vorbehaltlich normaler Abnutzung und vorbehaltlich Mängeln, die auf ein vom Käufer geliefertes Teil zurückzuführen sind.

22.5

Bis zur vollständigen Zahlung der Reparaturkosten, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und Kosten, verfügen wir über ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug. Ersetzte Teile werden dem Käufer auf seine Anfrage zur Verfügung gestellt; stellt er diese Anfrage nicht vor der Abholung, so gilt er als darauf verzichtend.

23. DETAILING, PPF, WRAPPING UND CERAMIC COATING

23.1

Auf diesen Dienstleistungen lastet eine Bemühungsverpflichtung. Das erreichbare Ergebnis hängt in erheblichem Maße vom Zustand des Lacks, vom Alter des Fahrzeugs und von zuvor ausgeführten Behandlungen ab. Wir besprechen das realistisch erreichbare Ergebnis vorab mit dem Kunden.

23.2

Vor dem Beginn der Arbeiten halten wir den Zustand des Lacks fest, nach Möglichkeit mit Fotos. Bestehende Lackschäden, durchpolierte Zonen, Korrosion, Steinschlag, Kratzer und nicht originaler Lack werden darin vermerkt. Wir haften nicht für Mängel, die sich aus diesem vorab festgestellten Zustand ergeben, und ebenso wenig für Lack, der sich beim Entfernen von Folie löst, weil er nicht original oder unzureichend haftend war.

23.3

Der Kunde informiert uns vor dem Beginn der Arbeiten über jede zuvor ausgeführte Lackreparatur, Neulackierung oder Blecharbeit. Verschweigt er dies, so haften wir nicht für den daraus hervorgehenden Schaden.

23.4

Die Lebensdauer und die Leistungen einer Folie oder einer Beschichtung werden durch die Spezifikationen des Herstellers bestimmt, die auf dem Kostenvoranschlag angegeben werden. Eine Schutzfolie oder Beschichtung verringert das Risiko von Schäden, schließt es jedoch nicht aus; sie bietet keinen Schutz gegen schwere Einwirkungen, gegen tiefe Kratzer oder gegen Schäden, die außerhalb der Spezifikationen des Herstellers liegen. Eine leichte Struktur in der Folie, winzige Einschlüsse oder eine sichtbare Naht sind der Technik immanent und stellen keinen Mangel dar.

23.5

Der Kunde hält die Pflegevorschriften ein, die wir bei der Übergabe zur Verfügung stellen, worunter die Wartezeit vor der ersten Wäsche, das Verbot, mit einem Hochdruckreiniger aus kurzer Entfernung auf Ränder und Nähte zu spritzen, und die Verwendung geeigneter Reinigungsmittel. Schäden durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften sind nicht gedeckt.

23.6

Ein Fahrzeug, das für diese Arbeiten bei uns zurückgelassen wird, bleibt vom Kunden versichert, mit Ausnahme der Schäden, die durch unser Verschulden während der Ausführung der Arbeiten verursacht werden. Wir bewahren das Fahrzeug mit der Sorgfalt einer vorsichtigen und vernünftigen Person auf. Der Kunde holt das Fahrzeug innerhalb von fünf Werktagen nach der Mitteilung, dass es fertig ist, ab; danach ist Artikel 8.6 entsprechend anwendbar.

23.7

Bis zur vollständigen Zahlung verfügen wir über ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug, gemäß Artikel 22.5.

24. HAFTUNG

24.1

Wir haften für den vorhersehbaren, unmittelbaren und persönlichen Schaden, den der Käufer durch eine uns zurechenbare Pflichtverletzung erleidet.

24.2

Außer in den Fällen des Artikels 24.4 haften wir nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, worunter entgangener Gewinn, Umsatzverlust, Verlust von Kundschaft, Verlust von Verträgen, die Kosten eines Ersatzfahrzeugs, die nicht vorab vereinbart worden sind, und immaterielle Schäden.

24.3

Außer in den Fällen des Artikels 24.4 ist unsere Haftung je Schadensfall auf den Betrag ohne Mehrwertsteuer der Rechnung in Bezug auf das betreffende Fahrzeug oder die betreffende Dienstleistung beschränkt.

24.4

Die Beschränkungen und Ausschlüsse in den Artikeln 24.2 und 24.3 gelten nicht und können nicht geltend gemacht werden im Falle von Betrug, Vorsatz oder grobem Verschulden unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen, im Falle eines Schadens, der aus einer Beeinträchtigung des Lebens oder der körperlichen oder psychischen Unversehrtheit hervorgeht, im Falle einer Haftung aufgrund der Regeln über die Produkthaftung, und jedes Mal, wenn zwingendes Recht eine Haftungsbeschränkung verbietet. Sie beeinträchtigen ebenso wenig die Rechte, die ein Verbraucher aus den Artikeln 12 und 13 herleitet.

24.5

Ein gewerblicher Käufer meldet jede Beschwerde über unsere Leistungen schriftlich und begründet innerhalb von fünf Werktagen, nachdem er den Schaden entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, und in jedem Fall innerhalb eines Jahres nach der Leistung, bei sonstigem Verfall. Diese Meldefrist ist auf einen Verbraucher nicht anwendbar; für ihn gelten ausschließlich die Fristen des Artikels 12.

24.6

Wir dürfen für die Erfüllung unserer Verpflichtungen Subunternehmer heranziehen. Wir bleiben gegenüber dem Käufer für die Leistungen verantwortlich, die diese in unserem Auftrag ausführen.

25. HÖHERE GEWALT UND UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE

25.1

Keine der beiden Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese die Folge höherer Gewalt ist, das heißt einer nicht zurechenbaren Unmöglichkeit der Erfüllung. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Naturkatastrophen, Brand, Krieg, Terrorismus, soziale Unruhen, allgemeine Streiks, Epidemien und Pandemien, behördliche Entscheidungen und Ausfuhrbeschränkungen, ein länger andauernder Ausfall von Energie oder Telekommunikation, ein Cyberangriff und die Nichtverfügbarkeit eines Fahrzeugs oder Teils beim Hersteller aus Gründen, die außerhalb unseres Willens liegen.

Die Krankheit, die Abwesenheit oder der Weggang eines einzelnen Mitarbeiters gilt für sich genommen nicht als höhere Gewalt.

25.2

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, informiert die andere Partei unverzüglich. Die Verpflichtungen werden ausgesetzt, solange die höhere Gewalt andauert. Dauert sie länger als drei Monate, so darf jede Partei den Vertrag schriftlich ohne jede Entschädigung beenden, wobei die bereits gezahlten Beträge für nicht erbrachte Leistungen innerhalb von vierzehn Kalendertagen zurückgezahlt werden.

25.3

Ändern sich die Umstände auf unvorhersehbare Weise derart, dass die Erfüllung übermäßig belastend wird im Sinne von Artikel 5.74 des Zivilgesetzbuches, so kann jede Partei eine Neuverhandlung verlangen. Solange diese läuft, bleiben die bestehenden Verpflichtungen bestehen.

26. PERSONENBEZOGENE DATEN

26.1

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Käufers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, im Hinblick auf die Erfüllung des Vertrages, die Einhaltung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unter anderem in Bezug auf Zulassung, Gewährleistung, Car-Pass und die Bekämpfung der Geldwäsche, sowie, sofern eine Einwilligung erforderlich ist, mit dieser Einwilligung, um den Käufer über unser Angebot zu informieren. Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die VG Automotive BV.

26.2

Der Käufer kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch über info@vgautomotive.be ausüben. Eine vollständige Erläuterung zur Verarbeitung, zu den Aufbewahrungsfristen und zu den Empfängern der Daten steht in unserer Datenschutzerklärung auf www.vgautomotive.be/privacy. Der Käufer kann auch eine Beschwerde bei der Gegevensbeschermingsautoriteit (Datenschutzbehörde), Drukpersstraat 35, 1000 Brussel, einreichen.

27. BESCHWERDEN UND AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

27.1

Wir behandeln jede Beschwerde gerne zunächst selbst. Der Käufer erreicht uns unter info@vgautomotive.be oder unter +32 456 53 60 65. Wir bestätigen den Eingang einer schriftlichen Beschwerde innerhalb von fünf Werktagen und streben an, innerhalb von dreißig Kalendertagen eine inhaltliche Antwort zu geben.

27.2

Kommen wir gemeinsam nicht zu einer Lösung, so kann sich ein Verbraucher kostenlos an den Consumentenombudsdienst (Verbraucherschlichtungsstelle), North Gate II, Koning Albert II-laan 8 bus 1, 1000 Brussel, Telefon +32 2 702 52 20, contact@consumentenombudsdienst.be, www.consumentenombudsdienst.be, wenden. Dieser Dienst behandelt den Antrag selbst oder leitet ihn an die zuständige qualifizierte Einrichtung weiter.

27.3

Die Parteien können auch vereinbaren, eine gütliche technische Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen durchführen zu lassen. Sie bestimmen dabei vorab und schriftlich, wer die Kosten trägt. Eine gütliche Begutachtung setzt die Gewährleistungsfrist nicht aus, es sei denn, sie ist Bestandteil von Verhandlungen im Sinne von Artikel 12.5.

27.4

Diese Bestimmungen beeinträchtigen nicht das Recht jeder Partei, sich an das zuständige Gericht zu wenden.

28. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT

28.1

Auf alle Verträge, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, ist ausschließlich das belgische Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufübereinkommens vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.

28.2

Ist der Käufer ein Verbraucher, so werden Streitigkeiten vor das Gericht gebracht, das gemäß Artikel 624 des Gerichtsgesetzbuches zuständig ist. Der Verbraucher kann eine Klage gegen uns in jedem Fall vor dem Gericht seines Wohnsitzes erheben, und eine Klage von uns gegen ihn kann nur vor dem Gericht seines Wohnsitzes erhoben werden.

28.3

Ist der Käufer kein Verbraucher, so sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Turnhout, zuständig.

29. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

29.1

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die betreffende Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der Absicht der Parteien so nahe wie möglich kommt, mit der Maßgabe, dass eine Klausel, die gegenüber einem Verbraucher missbräuchlich ist, gegenüber diesem Verbraucher als nicht geschrieben gilt, ohne durch eine andere Klausel ersetzt zu werden.

29.2

Die Tatsache, dass wir ein Recht aus diesen Bedingungen nicht oder nicht sofort ausüben, bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht.

29.3

Wir dürfen unsere Rechte und Pflichten aus dem Vertrag im Rahmen einer Übertragung unserer Tätigkeit an einen Dritten übertragen, ohne dass dies die Rechte des Käufers berührt. Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung übertragen.

29.4

Die Parteien akzeptieren, dass E-Mails, elektronische Dokumente und die Daten aus unserer Verwaltung und unseren Informatiksystemen Beweiskraft haben, gemäß Buch 8 des Zivilgesetzbuches.

29.5

Wir können diese Bedingungen jederzeit ändern. Die Fassung, die zum Zeitpunkt einer Bestellung in Kraft ist, bleibt auf diese Bestellung anwendbar. Frühere Fassungen werden aufbewahrt und werden auf einfache Anfrage kostenlos über info@vgautomotive.be zur Verfügung gestellt.

29.6

Die Überschriften der Artikel dienen nur der Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.

30. KONTAKT

30.1

Für Fragen, für Änderungen an einer Bestellung oder für Beschwerden erreicht der Käufer uns unter +32 456 53 60 65 oder unter info@vgautomotive.be, von Montag bis Samstag zwischen 9.00 und 20.00 Uhr, oder über das Kontaktformular auf www.vgautomotive.be.

VG Automotive BV

Geeneinde 24

2381 Weelde (Ravels), België

Telefon: +32 456 53 60 65

E-Mail: info@vgautomotive.be

Website: www.vgautomotive.be

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